Elternbeirat

Aufgaben und Ziele des Elternbeirats

Der Elternbeirat ist ein Mitwirkungsorgan und hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern. Er setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung, sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu bündeln und dem Träger oder der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten. Darüber hinaus engagiert sich der EB an der Planung und Durchführung von Festen und Feiern, an Arbeitskreisen und der Optimierung des offenen Konzepts für unseren Kindergarten.

Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied und dessen Vertreter. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Vertreter. Die Amtszeit des EB beträgt in der Regel ein Jahr. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unendgeldlich. Der EB tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.