Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
In unserem Kindergartenvertrag sind Datenschutzrechtliche Informationen enthalten. Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der Broschüre Datenschutz in Kindertageseinrichtungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg
Datenschutzrechtliche Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte
Warum werden überhaupt Daten erhoben?
Eine Kindertageseinrichtung muss über die Aufnahme der Kinder entscheiden. Sie hat zur Aufgabe,
die Kinder entsprechend ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung
zu fördern. Bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder orientieren die Erzieherinnen
und Erzieher ihre Angebote am Alter, am Entwicklungstand, an den sprachlichen und
sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation, an der ethnischen Herkunft sowie an den Interessen
und Bedürfnissen der einzelnen Kinder. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen Informationen über
das Kind, die Eltern und gegebenenfalls weitere Familienmitglieder (personenbezogene Daten).
Warum dürfen Daten überhaupt erhoben werden?
Das Datenschutzrecht erlaubt der Kindertageseinrichtung für bestimmte Zwecke Daten von
Ihnen, Ihrem Kind oder Ihrer Familie zu erheben. Die Erhebung ist auf die zur Umsetzung des
Betreuungsverhältnisses erforderlichen Daten zu beschränken.
Soweit darüber hinaus noch Bedarf an personenbezogenen Daten besteht (z. B. zur Umsetzung
besonderer pädagogischer Konzepte), dürfen diese nur mit Ihrer Einwilligung erhoben werden
(soweit ein Erheben auf Grundlage einer Einwilligung zulässig ist).
Was geschieht mit den Daten?
Diese personenbezogenen Daten werden in Akten oder Dateien gespeichert. Dabei wird streng
darauf geachtet, dass nur befugte Personen Zugang zu diesen Daten haben. Nachdem Ihr Kind
die Einrichtung verlassen hat, werden diese Daten gelöscht bzw. vernichtet. Nur wenn berechtigte
oder rechtliche Interessen berücksichtigt werden müssen (z. B. bei gewährten Fördermaßnahmen),
dürfen Daten länger aufbewahrt bzw. weitergegeben werden, wenn es dafür eine
Rechtsgrundlage gibt oder Eltern eingewilligt haben.
Haben Sie ein Recht auf Auskunft?
Sie dürfen immer wissen, was mit Ihren Daten geschieht. Sie haben das Recht auf Auskunft zu
den Daten, die zu Ihrer Person und, wenn Sie personensorgeberechtigt sind, zu Ihrem Kind
gespeichert werden. Der Träger ist verpflichtet, die entsprechenden Regelungen einzuhalten.
Die pädagogischen Fachkräfte geben Ihnen diese Auskünfte gerne. Sie informieren Sie in den
regelmäßigen Elterngesprächen über die Ergebnisse und Erkenntnisse, Interessen und den
Entwicklungsfortschritt Ihres Kindes. Wenn Informationen an andere Stellen (z. B. im Rahmen
der Kooperation mit der Grundschule oder im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung)
weitergegeben werden sollen, informieren Sie die pädagogischen Fachkräfte umfassend,
um welche Daten es geht, wer die Empfänger der Daten sind und welche Entscheidungen
anhand der Daten getroffen werden sollen. Hierfür wird Ihre schriftliche Einwilligung eingeholt,
falls nicht ein Gesetz verlangt, dass diese Daten übermittelt werden.
Wen können Sie ansprechen?
Verantwortlich für den Umgang mit den personenbezogenen Daten ist die Leitung der Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie Fragen zum Umgang mit Ihren Daten oder denen Ihres Kindes haben,
können Sie diese jederzeit ansprechen.
Warum werden Sie gelegentlich auch um eine Einwilligung gebeten?
Gelegentlich werden die pädagogischen Fachkräfte an Sie mit der Frage herantreten, ob Sie
weitere personenbezogene Daten mitteilen wollen, um z. B. bestimmte pädagogische Konzepte
umzusetzen. Genaueres hierzu wird in der Ihnen ausgehändigten Einwilligungserklärung erläutert.
Mit der Unterzeichnung der Einwilligungserklärung stimmen Sie dieser Vorgehensweise zu.
Dabei gilt: Eine einmal gegebene Einwilligungserklärung können Sie jederzeit widerrufen (am
besten schriftlich gegenüber der Leitung der Kindertageseinrichtung oder dem Träger).
Cookies und Widerspruchsrecht
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