Was tun bei Krankheit?

Bitte benachrichtigen Sie uns bis spätestens 8:00 Uhr, wenn Ihr Kind krank geworden ist und es deshalb den Kindergarten nicht besuchen kann.

Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten. Wir können ihnen im Alltag in unserer Einrichtung nicht die notwendige Aufmerksamkeit und Pflege zu kommen lassen, denn sie brauchen Ruhe und Zuwendung. Wir verstehen uns als Fürsprecher für die uns anvertrauten Kinder und geben die Verantwortung bezüglich der Gesundheit Ihres Kindes an Sie zurück.

Es gelten daher folgende Regeln:

  1. Kinder, die an einer Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetzt leiden oder bei denen der Verdacht einer solchen besteht, dürfen so lange nicht in die Krippe oder in den Kindergarten kommen, bis aus ärztlicher Sicht keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Eltern bestätigen dies auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Ihrer Unterschrift.
  2. Ein Kind kann den Kindergarten nicht besuchen, wenn es aufgrund seiner physischen und psychischen Verfassung nicht in der Lage ist, den Krippen- oder Kindergartenalltag zu bewältigen.
  3. Ein Kind darf nur die Krippe oder den Kindergarten besuchen, wenn es ohne Medikamente gesund ist, d.h. keine Fieberzäpfchen, um das Kind fit zu machen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Erzieherinnen grundsätzlich keine Medikamente verabreichen, um akute Krankheiten zu behandeln.
  4. Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, wird die Gruppenerzieherin sich telefonisch mit den Eltern in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Eltern sind verpflichtet, ihr erkranktes Kind so schnell wie möglich abzuholen.
  5. Wenn der Verdacht auf eine Bindehautentzündung besteht, sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind abzuholen und beim Arzt abklären zu lassen, ob Ansteckungsgefahr besteht.
  6. Bei unspezifischen Durchfällen und Erbrechen muss das Kind so schnell wie möglich abgeholt werden und mindestens einen gesunden Tag zu Hause bleiben.
  7. Bei Läusebefall ist ein ärztliches Urteil einzuholen. Das Kind kann die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn das vom Arzt verordnete Mittel erfolgreich angewendet wurde und dieser einer Wiederaufnahme des Kindergartenbesuches zugestimmt hat.

Die Eltern bestätigen dies durch ihre Unterschrift auf dem entsprechenden Vordruck.

Bei allen Erkrankungen verständigen Sie bitte unverzüglich den Kindergarten. Nur so können wir ein Ausbreiten von Krankheiten eindämmen. Im Eingangsbereich hängen Hinweisschilder über die im Kindergarten verbreiteten Krankheiten.

Kinder mit leichter Erkältung ohne Fieber können in den Kindergarten kommen.

Als Vorsichtsmaßnahme gegen Läusebefall, stecken Sie bitte die Wollmützen und Schals Ihres Kindes in den Ärmel der Jacke.

Übersicht: Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zur Wiederzulassung zur KiTa nach einer in § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheit

Krankheit


Wann wieder in die KiTa?


Ärztliches Attest


Keuchhusten


5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie


nein


Masern


Nach Abklingen der Symptome, frühestens 5 Tage nach Ausbruch des Ausschlags


nein


Mumps


Nach Abklingen der Symptome, frühestens 9 Tage nach Ausbruch des Ausschlags


nein


Windpocken


1 Woche nach Krankheitsbeginn


nein


Scharlach


Bei antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitssymptome 2 Tage nach Beginn der Therapie


nein


Bakterielle Enteritiden, z.B. Salmonellen


Nach Abklingen des Durchfalls (nach einem gesunden Tag)


Bei Kindern unter 6 Jahren


Virus-Enteritiden, z.B. Rotaviren


2 Tage nach Abklingen von Durchfall und Erbrechen


Bei Kindern unter 6 Jahren


Läuse


Nach sachgerechter durchgeführter Behandlung


Bei wieder-holtem Befall


Krätze


Nach Behandlung und Abheilung der befallenen Hautareale


ja


Borkenflechte


24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Therapie


ja


Diphterie


Wenn keine Bakterien mehr nachgewiesen werden können


ja


Typhus/Partatyphus


Nach Genesung und 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen


ja


Cholera


Nach Genesung und 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen


ja



Nach jeder ansteckenden Erkrankung brauchen wir von Ihnen eine Bestätigung, dass Ihr Kind aus ärztlicher Sicht den Kindergarten wieder besuchen kann. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Prospekthalter im Kindergarten.

 

Läusebefall

Auch vor unserer Türe machen Kopfläuse nicht Halt. Damit sich dies nicht zu einer Plage im Kindergarten ausweiten kann, bitten wir dringend um Ihre Mithilfe.

Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa seit jeher heimisch. Ein bis drei Prozent der Kinder in Industrieländer haben einmal im Jahr Kopfläuse. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie –nach einem Stich – aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Aus den Eiern schlüpfen binnen 7 Tagen Larven. Die Larven können in den ersten 10 Tagen den Kopf des Wirts noch nicht verlassen und entwickeln sich in diesem Zeitraum zu Läusen.

Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen, Hygiene spielt hierbei keine Rolle.

Kopfläuse werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2-3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus uns sterben spätestens nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Es werden zwar keine Viren und Bakterien übertragen, aber sie verursachen lästigen Juckreiz und infolge des Kratzens entzündete Wunden auf der Kopfhaut.

Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinen Kamm und suchen unter guter Beleuchtung streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen. Falls Sie unsicher sind, gehen Sie bitte zum Arzt. Bei Läusebefall sind Sie zur Mitteilung an den Kindergarten verpflichtet. Ein betroffenes Kind darf den Kindergarten erst wieder nach erfolgreicher Behandlung besuchen, um eine Ansteckung der anderen Kinder (und der Mitarbeiterinnen) zu vermeiden. Bei korrekter Behandlung ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in den ersten 10 Tagen nicht zu befürchten. Es ist aber wichtig in den folgenden 8 –10 Tagen die Haare täglich gründlich auszukämmen, um den Behandlungserfolg sorgfältig überprüfen zu können.

Bitte untersuchen Sie bei einem Kopflausbefall alle Familienmitglieder. Zusätzlich sollten Polstermöbel, Fußböden, usw. gereinigt und alle Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtier gewaschen werden.

Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir lästigen Läuseepidemien vorbeugen.